Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einem Grundsatzurteil die Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball für verfassungswidrig erklärt. Sie schränke die Freiheit der Berufswahl junger Fußballspieler unzulässig ein, begründete der Senat des Gerichtes sein Urteil. Die DFL bedauert die Entscheidung.
Neuss/Oldenburg - Es bestünden grundsätzliche Bedenken gegen das System der Ausbildungsentschädigung. Von der Entschädigung profitierten nur jene Vereine, denen es zufällig gelinge, Spieler bis in den Semi-Profi-Bereich zu bringen. Die Jugendarbeit aller anderen Vereine bleibe ungefördert.
Daher handele es sich bei der Ausbildungsentschädigung nicht um ein Instrument zur allgemeinen Förderung der Jugendarbeit, sondern um ein Mittel zur gezielten Nachwuchsförderung im bezahlten Fußball, so das Oberlandesgericht (OLG) in seinem Urteil. Dies sei jedoch ein kommerzielles, kein ideelles Interesse, das Eingriffe in das Recht der betroffenen Fußballer, ihren Beruf frei zu wählen, nicht gestatte.
Vereine aus der Bundesliga und dem semi-professionellen Bereich müssen nach dem Urteil kein Geld mehr an den abgebenden Club zahlen, wenn sie einen Amateurspieler unter Vertrag nehmen. Den kleineren Vereinen geht damit eine Einnahmequelle verloren. "Die kleinen Vereine trifft diese Entscheidung hart. Ihnen wird dadurch ein wichtiger Anreiz zur Nachwuchsarbeit entzogen werden", sagte Stefan Schneider vom Bayerischen Fußball-Verband. Laut Schneider hat das System bislang sehr gut funktioniert. Bei den meisten Wechseln gehe es um Summen zwischen 1500 und 4000 Euro.
Auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) nahm das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis. "Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das System der Ausbildungsentschädigung für die Nachwuchsförderung von Vorteil ist", sagte Wilfried Straub, der Vorsitzende der Geschäftsführung der DFL.
Die Entscheidung des OLG ist sogar schon rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen, weil die relevanten Rechtsfragen bereits durch die Entscheidung des BGH im Jahre 1999 beantwortet seien.
Ähnlich wie beim Ligaverband war die Reaktion beim Deutschen Fußball-Bund (DFB), der die Entscheidung für falsch hält. Die Ausbildungsentschädigung "hatte einen Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein sowie dem Spieler zum Inhalt. Umso enttäuschender ist das Urteil", erklärte DFB-Chefjustitiar Goetz Eilers. Gegen die Entscheidung des Gerichts, die Revision nicht zuzulassen, wird der Verband Beschwerde einlegen. Sie hemme die Rechtskraft des Urteils.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war der Transfer von fünf Spielern zum SV Wilhelmshaven. Diese Spieler hatten zuvor unter anderem beim VfB Oldenburg gespielt. Der VfB berechnete gemäß der Spielordnung des norddeutschen Fußballverbandes die Ausbildungsentschädigung gemäß 7 b der Spielordnung. Oberligist SV Wilhelmshaven verweigerte die Zahlung.
Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV), sagte: "Das Urteil überrascht uns nicht. Das Verfahren zeigt, dass offenbar nicht einmal die Vereine das aktuelle System der Ausbildungsentschädigung befürworten würden. Grundsätzlich ist die Rechtsprechung aus Sicht der betroffenen Spieler zu begrüßen. Wir werden die weitere Diskussion mit Interesse verfolgen."
| |